15. Februar 2009
Verhaltensregeln für die Teilnehmer am Trauermarsch
Bei
einem Trauermarsch werden die Verhaltensregeln jedoch weitaus höher angesetzt
als bei jeder anderen nationalen Demonstration. Wie auch schon beim Trauermarsch
in Dresden hat der Veranstalter eigene Verhaltesregeln aufgestellt, welche vom
Ordnungsdienst auch durchgesetzt werden. Wer sich daran nicht halten kann oder
möchte, sollte sich die Anreise nach Lübeck sparen.
Alkohol:
Es
herrscht absolutes Alkoholverbot auch auf der Anreise. Jeder Kamerad, der sich
daran nicht hält wird von der Versammlung ausgeschlossen.
Kleidung:
Alliierte
Kleidungsstücke wie Bomberjacken und Springerstiefel werden voraussichtlich
nicht nur durch die Versammlungsbehörde untersagt, sondern sind auch vom
Veranstalter unerwünscht. Wir wünschen keine Teilnehmer zu sehen, die
Aufdrucke auf ihrer Bekleidung (Lonsdale, Consdaple etc.) überkleben müssen.
Wir wollen nicht, daß die Bekleidung der Teilnehmer aussieht wie ein "Flickenteppich".
Am sinnvollsten ist, Bekleidungsstücke zu tragen, die überhaupt keinen
Aufdruck haben.
Bedenkt bitte: Es ist ein Trauermarsch, also kleidet Euch entsprechend!!!!
Fahnen
und Transparente:
Themenbezogene Transparente sind absolut erwünscht.
Allgemeinpolitische Parteitransparente oder Parteifahnen sind auf der Gedenkveranstaltung
nicht erwünscht. Somit wird gewährleistet, daß keine Partei diese
Gedenkveranstaltung für sich instrumentalisieren kann. Es ist und bleibt
eine Gedenkveranstaltung der gesamten Nationalen Opposition, daher werden durch
die Versammlungsleitung lediglich schwarze und schwarz-weiß-rote Fahnen
erlaubt sein.
Nikotingenuß:
Auf
der gesamten Marschstrecke wird das Rauchen untersagt sein. Gleiches gilt für
die Kundgebungen. Lediglich vor Beginn der Auftaktkundgebung am Bahnhof wird die
Möglichkeit des Rauchens gegeben sein.
Parolen
und Sprechchöre:
Es handelt sich um eine Gedenkveranstaltung
bei der Musik über die Lautsprecheranlage gespielt wird oder Durchsagen für
die Bevölkerung gemacht werden. Jegliche Sprechchöre der Demonstrationsteilnehmer,
insbesondere gegenüber linken Gegendemonstranten, sind untersagt und ein
disziplinloses Gequatsche unter den Versammlungsteilnehmern hat zu unterbleiben.
Umgang
mit den Systemmedien:
Medienvertretern werden keine Interviews gegeben
und keine Auskünfte erteilt. Sie sind als nicht existent zu betrachten.
Nutzung
von Mobiltelefonen:
Während des Marsches sind alle Mobiltelefone
auszuschalten oder lautlos zu stellen. Lediglich vor Beginn des Marsches am Bahnhof
ist das Telefonieren erlaubt, um weitere Kameraden zu Veranstaltungsort zu leiten.
Film-
und Fotoaufnahmen:
Das Anfertigen von Film- und Fotomaterial ist
nur einer bestimmten und durch die Organisationsleitung eingesetzten Personengruppe
gestattet. Betreffende Vertreter eigener Medien sind daher gebeten, sich rechtzeitig
über die Netzseite bei der Organisationsleitung anzumelden
Autonome
Nationalisten und Parteifunktionäre:
Um es bereits vorab deutlich
zu machen. Jeder Volksgenosse, der an diesem Tag den Opfern der Bombenterrors
gedenken möchte, darf sich unserem Trauermarsch anschließen. Wir grenzen
keine Gruppen aus, nur weil sie die falsche Kleidung trägt oder ein unliebsames
Parteibuch in der Tasche hat. Lediglich die oben genannten "Spielregeln"
müssen von allen Teilnehmern befolgt werden. Sowohl Autonome Nationalisten
als auch Parteifunktionäre sind bei uns in Lübeck herzlich willkommen,
solange sie sich so vorbildlich verhalten wie in den vergangenen Jahren.
Für
Fragen zu den Verhaltensregeln steht die Organisationsleitung ab sofort unter
der E-Post Anschrift: kontakt@bombenterror.info zur Verfügung.