15. Februar 2009


Verhaltensregeln für die Teilnehmer am Trauermarsch


Bei einem Trauermarsch werden die Verhaltensregeln jedoch weitaus höher angesetzt als bei jeder anderen nationalen Demonstration. Wie auch schon beim Trauermarsch in Dresden hat der Veranstalter eigene Verhaltesregeln aufgestellt, welche vom Ordnungsdienst auch durchgesetzt werden. Wer sich daran nicht halten kann oder möchte, sollte sich die Anreise nach Lübeck sparen.


Alkohol:
Es herrscht absolutes Alkoholverbot auch auf der Anreise. Jeder Kamerad, der sich daran nicht hält wird von der Versammlung ausgeschlossen.

Kleidung:
Alliierte Kleidungsstücke wie Bomberjacken und Springerstiefel werden voraussichtlich nicht nur durch die Versammlungsbehörde untersagt, sondern sind auch vom Veranstalter unerwünscht. Wir wünschen keine Teilnehmer zu sehen, die Aufdrucke auf ihrer Bekleidung (Lonsdale, Consdaple etc.) überkleben müssen. Wir wollen nicht, daß die Bekleidung der Teilnehmer aussieht wie ein "Flickenteppich". Am sinnvollsten ist, Bekleidungsstücke zu tragen, die überhaupt keinen Aufdruck haben.
Bedenkt bitte: Es ist ein Trauermarsch, also kleidet Euch entsprechend!!!!

Fahnen und Transparente:
Themenbezogene Transparente sind absolut erwünscht. Allgemeinpolitische Parteitransparente oder Parteifahnen sind auf der Gedenkveranstaltung nicht erwünscht. Somit wird gewährleistet, daß keine Partei diese Gedenkveranstaltung für sich instrumentalisieren kann. Es ist und bleibt eine Gedenkveranstaltung der gesamten Nationalen Opposition, daher werden durch die Versammlungsleitung lediglich schwarze und schwarz-weiß-rote Fahnen erlaubt sein.

Nikotingenuß:
Auf der gesamten Marschstrecke wird das Rauchen untersagt sein. Gleiches gilt für die Kundgebungen. Lediglich vor Beginn der Auftaktkundgebung am Bahnhof wird die Möglichkeit des Rauchens gegeben sein.

Parolen und Sprechchöre:
Es handelt sich um eine Gedenkveranstaltung bei der Musik über die Lautsprecheranlage gespielt wird oder Durchsagen für die Bevölkerung gemacht werden. Jegliche Sprechchöre der Demonstrationsteilnehmer, insbesondere gegenüber linken Gegendemonstranten, sind untersagt und ein disziplinloses Gequatsche unter den Versammlungsteilnehmern hat zu unterbleiben.

Umgang mit den Systemmedien:
Medienvertretern werden keine Interviews gegeben und keine Auskünfte erteilt. Sie sind als nicht existent zu betrachten.

Nutzung von Mobiltelefonen:
Während des Marsches sind alle Mobiltelefone auszuschalten oder lautlos zu stellen. Lediglich vor Beginn des Marsches am Bahnhof ist das Telefonieren erlaubt, um weitere Kameraden zu Veranstaltungsort zu leiten.

Film- und Fotoaufnahmen:
Das Anfertigen von Film- und Fotomaterial ist nur einer bestimmten und durch die Organisationsleitung eingesetzten Personengruppe gestattet. Betreffende Vertreter eigener Medien sind daher gebeten, sich rechtzeitig über die Netzseite bei der Organisationsleitung anzumelden

Autonome Nationalisten und Parteifunktionäre:
Um es bereits vorab deutlich zu machen. Jeder Volksgenosse, der an diesem Tag den Opfern der Bombenterrors gedenken möchte, darf sich unserem Trauermarsch anschließen. Wir grenzen keine Gruppen aus, nur weil sie die falsche Kleidung trägt oder ein unliebsames Parteibuch in der Tasche hat. Lediglich die oben genannten "Spielregeln" müssen von allen Teilnehmern befolgt werden. Sowohl Autonome Nationalisten als auch Parteifunktionäre sind bei uns in Lübeck herzlich willkommen, solange sie sich so vorbildlich verhalten wie in den vergangenen Jahren.

 

Für Fragen zu den Verhaltensregeln steht die Organisationsleitung ab sofort unter der E-Post Anschrift: kontakt@bombenterror.info zur Verfügung.