26. Januar 2007
Lübecker Bürgerschaft will Trauermarsch verbieten!
Auf der letzten Sitzung der Lübecker Bürgerschaft
wurde auf Initiative der SPD ein Beschluß gefaßt, welcher unseren
angemeldeten Trauermarsch verbieten soll. Der Bürgermeister wird darin
aufgefordert, alle möglichen Schritte einzuleiten, damit die Demonstration
nicht stattfinden kann. Bis auf die FDP stimmten alle Fraktionen für
diesen Antrag.
Man darf gespannt sein, welche "Spielchen" sich die Lübecker
Politik in den nächsten zwei Monaten noch alles einfallen läßt,
um unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu behindern. Eines haben sie
bereits erreicht. Das Thema wurde dank eines ausführlichen Artikels in
den Lübecker Nachrichten in die Öffentlichkeit getragen.
Die Mitglieder Bürgerschaft haben sich mit diesem Beschluß jedoch
endgültig vom Boden der Rechtsstaatlichkeit entfernt, wissen diese Herrschaften
doch nur zu genau, daß das Recht auf Versammlungsfreiheit ein hohes
Gut unserer Gesellschaft darstellt und ein Verbot ohne rechtliche Grundlage
als Rechtsbruch gewertet werden muß. Gerade die SPD, als Initiator dieses
Antrags, sollte doch aufgrund ihrer eigenen Parteigeschichte die Folgen eines
Verbotes gut beurteilen können.
Bereits bei den Versammlungen des "Bündnis Rechts" im Jahre
1998 und der nationalen Wahlkampfveranstaltung in Kücknitz im Jahre 2003
ist die Lübecker Verwaltung mit einem Vorbot gnadenlos gescheitert. Diese
Schmach sollten sich die Herrschenden doch dieses Mal ersparen. Die Bürger
im hoch verschuldeten Lübeck haben keinerlei Verständnis für
solche taktischen Verbotsbemühungen, welche der Stadt lediglich Geld
kosten und nichts bringen werden.
Der Veranstalter des Trauermarsches ist fest entschlossen nötigenfalls
bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um seinem Recht auf Versammlungsfreiheit
Nachdruck zu verleihen.
Den Herrschenden in Lübeck sei folgendes Zitat von Voltaire mit auf den Weg gegeben:
"Ich bin absolut nicht Ihrer Meinung,
aber ich werde mich immer und überall dafür einsetzen, daß
Sie Ihre Meinung frei äußern können."