26. Januar 2007

Lübecker Bürgerschaft will Trauermarsch verbieten!

Auf der letzten Sitzung der Lübecker Bürgerschaft wurde auf Initiative der SPD ein Beschluß gefaßt, welcher unseren angemeldeten Trauermarsch verbieten soll. Der Bürgermeister wird darin aufgefordert, alle möglichen Schritte einzuleiten, damit die Demonstration nicht stattfinden kann. Bis auf die FDP stimmten alle Fraktionen für diesen Antrag.
Man darf gespannt sein, welche "Spielchen" sich die Lübecker Politik in den nächsten zwei Monaten noch alles einfallen läßt, um unser Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu behindern. Eines haben sie bereits erreicht. Das Thema wurde dank eines ausführlichen Artikels in den Lübecker Nachrichten in die Öffentlichkeit getragen.
Die Mitglieder Bürgerschaft haben sich mit diesem Beschluß jedoch endgültig vom Boden der Rechtsstaatlichkeit entfernt, wissen diese Herrschaften doch nur zu genau, daß das Recht auf Versammlungsfreiheit ein hohes Gut unserer Gesellschaft darstellt und ein Verbot ohne rechtliche Grundlage als Rechtsbruch gewertet werden muß. Gerade die SPD, als Initiator dieses Antrags, sollte doch aufgrund ihrer eigenen Parteigeschichte die Folgen eines Verbotes gut beurteilen können.
Bereits bei den Versammlungen des "Bündnis Rechts" im Jahre 1998 und der nationalen Wahlkampfveranstaltung in Kücknitz im Jahre 2003 ist die Lübecker Verwaltung mit einem Vorbot gnadenlos gescheitert. Diese Schmach sollten sich die Herrschenden doch dieses Mal ersparen. Die Bürger im hoch verschuldeten Lübeck haben keinerlei Verständnis für solche taktischen Verbotsbemühungen, welche der Stadt lediglich Geld kosten und nichts bringen werden.
Der Veranstalter des Trauermarsches ist fest entschlossen nötigenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um seinem Recht auf Versammlungsfreiheit Nachdruck zu verleihen.

Den Herrschenden in Lübeck sei folgendes Zitat von Voltaire mit auf den Weg gegeben:

"Ich bin absolut nicht Ihrer Meinung, aber ich werde mich immer und überall dafür einsetzen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können."


Artikel der Lübecker Nachrichten