16. März 2010


Ist Landfriedensbruch keine Straftat mehr?

Was in anderen Städten zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen würde, wird bei uns in Lübeck sogar durch die Staatsanwaltschaft deckt. Linksextremisten dürfen, mit Unterstützung der Kirchen, öffentlich zu Blockaden einer angemeldeten Versammlung aufrufen und bei einem so genannten Blockadetraining diese rechtswidrige Vorgehensweise üben. Die Versammlungsleitung des Trauermarsches hat Strafanzeige erstattet, doch die Staatsanwaltschaft ist nicht gewillt hier einzuschreiten. Wenn es um die Behinderung einer volksbewußten Versammlung geht, wird das geltende Recht mit Füßen getreten.  

Bei vielen Bürgen herrscht Unverständnis über die Untätigkeit der Starfverfolgungsbehörden. Im Internet-Nachrichtenmagazin "HL-Live" konnte man viele kritische Kommentare zu diesem Thema lesen. Warum ein Artikel vom 14. März, der über ein Blockadetraining der Linksextremisten  berichtete, bereits am 16. März nicht mehr verfügbar war, bleibt das Geheimnis der HL-Live-Redaktion. Waren die unzähligen Kommentare nicht im Sinne der Blockierer und ihrer staatlichen Helfershelfer oder hat sich auch HL-Live von einer unabhängigen Berichterstattung verabschiedet?

Wir rufen alle Bürger dazu auf sich von solchen rechtswidrigen Blockaden zu distanzieren. Fragen Sie doch mal in Ihrer Kirchengemeinde oder bei einem Kommunalpolitiker in Ihrer Nachbarschaft, warum solche linksextremistischen Straftaten nicht nur geduldet sondern sogar tatkräftig unterstützt werden.