16. März 2010
Ist Landfriedensbruch keine Straftat mehr?
Was in anderen Städten zu einer strafrechtlichen Verfolgung
führen würde, wird bei uns in Lübeck sogar durch die Staatsanwaltschaft deckt.
Linksextremisten dürfen, mit Unterstützung der Kirchen, öffentlich zu Blockaden
einer angemeldeten Versammlung aufrufen und bei einem so genannten Blockadetraining
diese rechtswidrige Vorgehensweise üben. Die Versammlungsleitung des
Trauermarsches hat Strafanzeige erstattet, doch die Staatsanwaltschaft ist
nicht gewillt hier einzuschreiten. Wenn es um die Behinderung einer
volksbewußten Versammlung geht, wird das geltende Recht mit Füßen getreten.
Bei vielen Bürgen herrscht Unverständnis über die Untätigkeit der
Starfverfolgungsbehörden. Im Internet-Nachrichtenmagazin "HL-Live"
konnte man viele kritische Kommentare zu diesem Thema lesen. Warum ein Artikel
vom 14. März, der über ein Blockadetraining der Linksextremisten
berichtete, bereits am 16. März nicht mehr verfügbar war, bleibt das
Geheimnis der HL-Live-Redaktion. Waren die unzähligen Kommentare nicht im Sinne
der Blockierer und ihrer staatlichen Helfershelfer oder hat sich auch HL-Live
von einer unabhängigen Berichterstattung verabschiedet?
Wir rufen alle Bürger dazu auf sich von solchen rechtswidrigen Blockaden zu
distanzieren. Fragen Sie doch mal in Ihrer Kirchengemeinde oder bei einem
Kommunalpolitiker in Ihrer Nachbarschaft, warum solche linksextremistischen
Straftaten nicht nur geduldet sondern sogar tatkräftig unterstützt werden.