24. März 2010
Auflagen des Veranstalters und der Versammlungsbehörde
Verhaltensregeln
für die Teilnehmer am Trauermarsch
Bei einem Trauermarsch werden die Verhaltensregeln weitaus höher angesetzt
als bei jeder anderen nationalen Demonstration. Wie auch schon bei anderen
Trauermärschen hat der Veranstalter eigene Verhaltesregeln aufgestellt, welche
vom Ordnungsdienst auch durchgesetzt werden. Wer sich daran nicht halten kann
oder möchte, sollte sich die Anreise nach Lübeck sparen.
Alkohol:
Es herrscht absolutes Alkoholverbot auch auf der Anreise. Jeder Kamerad, der
sich daran nicht hält wird von der Versammlung ausgeschlossen.
Kleidung:
Alliierte Kleidungsstücke wie Bomberjacken und Springerstiefel werden
voraussichtlich nicht nur durch die Versammlungsbehörde untersagt, sondern sind
auch vom Veranstalter unerwünscht. Am sinnvollsten ist, Bekleidungsstücke zu
tragen, die überhaupt keinen Aufdruck haben.
Bedenkt bitte: Es ist ein Trauermarsch, also kleidet Euch entsprechend!!!!
Fahnen und
Transparente:
Themenbezogene Transparente sind absolut erwünscht. Allgemeinpolitische Parteitransparente
oder Parteifahnen sind auf der Gedenkveranstaltung nicht erwünscht. Somit wird
gewährleistet, daß keine Partei diese Gedenkveranstaltung für sich
instrumentalisieren kann. Es ist und bleibt eine Gedenkveranstaltung der
gesamten Nationalen Opposition, daher werden durch die Versammlungsleitung
lediglich schwarze und schwarz-weiß-rote Fahnen erlaubt sein.
Nikotingenuß:
Auf der gesamten Marschstrecke wird das Rauchen untersagt sein. Gleiches gilt
für die Kundgebungen. Lediglich vor Beginn der Auftaktkundgebung am Bahnhof
wird die Möglichkeit des Rauchens gegeben sein.
Parolen
und Sprechchöre:
Es handelt sich um eine Gedenkveranstaltung bei der Musik über die
Lautsprecheranlage gespielt wird oder Durchsagen für die Bevölkerung gemacht
werden. Jegliche Sprechchöre der Demonstrationsteilnehmer, insbesondere
gegenüber linken Gegendemonstranten, sind untersagt und ein disziplinloses
Gequatsche unter den Versammlungsteilnehmern hat zu unterbleiben.
Umgang mit
den Systemmedien:
Medienvertretern werden keine Interviews gegeben und keine Auskünfte erteilt.
Sie sind als nicht existent zu betrachten.
Nutzung
von Mobiltelefonen:
Während des Marsches sind alle Mobiltelefone auszuschalten oder lautlos zu
stellen. Lediglich vor Beginn des Marsches am Bahnhof ist das Telefonieren
erlaubt, um weitere Kameraden zu Veranstaltungsort zu leiten.
Film- und
Fotoaufnahmen:
Das Anfertigen von Film- und Fotomaterial ist nur einer bestimmten und durch
die Organisationsleitung eingesetzten Personengruppe gestattet. Betreffende
Vertreter eigener Medien sind daher gebeten, sich rechtzeitig über die
Netzseite bei der Organisationsleitung anzumelden
Autonome
Nationalisten und Parteifunktionäre:
Um es bereits vorab deutlich zu machen. Jeder Volksgenosse, der an diesem Tag
den Opfern der Bombenterrors gedenken möchte, darf sich unserem Trauermarsch
anschließen. Wir grenzen keine Gruppen aus, nur weil sie die falsche Kleidung
trägt oder ein unliebsames Parteibuch in der Tasche hat. Lediglich die oben
genannten "Spielregeln" müssen von allen Teilnehmern befolgt werden.
Sowohl Autonome Nationalisten als auch Parteifunktionäre sind bei uns in Lübeck
herzlich willkommen, solange sie sich so vorbildlich verhalten wie in den
vergangenen Jahren.
Für Fragen zu den Verhaltensregeln steht die Organisationsleitung ab sofort unter der E-Post Anschrift: kontakt@bombenterror.info zur Verfügung.
Auch die Versammlungsbehörde lässt es sich nicht nehmen
Auflagen zu erteilen, die dann von der Polizei durchgesetzt werden. Wer sich
nicht daran hält, kann durch die Polizei von der Teilnahme ausgeschlossen
werden!
Auszug aus den Auflagen der Versammlungsbehörde:
Transparente:
Die Breite der mitgeführten Transparente darf 2,50 m nicht überschreiten.
Während der stationären Kundgebungen dürfen Transparente bis max. 4m eingesetzt
werden.
Flankierende Transparente dürfen eine Höhe von max. 80 cm und eine Breite
von max. 1,50 m aufweisen. Eine Verkettung der Transparente, etwa durch Seile,
ist untersagt. Das Mitführen von Seilen jeder Art hat daher zu unterbleiben.
Fahnen:
Für je 10 Teilnehmer darf eine Fahne mitgeführt werden, die über den Aufzug
verteilt zu tragen sind. Der Durchmesser der Fahnenstangen, die aus Holz
gefertigt sein müssen, darf 3 cm nicht überschreiten. Das Mitführen von Fahnen
mit Gestaltungen bzw. Symbolen, die als Ersatz für nationalsozialistische
Symbole bzw. als Identifikationsmerkmale der rechtsextremistischen Szene
gelten, ist verboten (u. a. Reichskriegsflagge, Keltenkreuzfahne, Fahnen mit
dem Symbol der „Schwarzen Sonne“).
Trommeln:
Das Mitführen von 2 Trommeln wird unter der Voraussetzung bestätigt, dass
diese nur bei den Kundgebungen eingesetzt werden.
Untersagt wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen, das Tragen von Uniformen, Uniformteilen oder gleichartigen
Kleidungsstücken als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung sowie das
Tragen von dunklen Springerstiefeln in Verbindung mit dem Tragen von
Bomberjacken (schwarz/blau/militärgrün oder dunkelrot), insbesondere in
Kombination mit einer militärischen oder militär-ähnlichen Kopfbedeckung.
Die Versammlungsteilnehmer dürfen keine Embleme oder Tätowierungen sichtbar
tragen, die in Verbindung mit dem Nationalsozialismus stehen, „Hass“ bedeuten
(wie zum Beispiel die Bilder von Totenköpfen, Schriftzug Hass) oder in den
Augen der breiten Öffentlichkeit einen solchen Eindruck hervorrufen können.
Verhalten:
Es ist nur ein Fahrstreifen zu benutzen. Das geschlossene Marschieren,
insbesondere im Gleichschritt, ist untersagt. Das Mitführen von
Glasflaschen oder anderen Glasbehältnissen wird untersagt.