24. März 2008
Auflagen zum Trauermarsch in Lübeck
Wie auch schon in den vergangenen Jahren, hat der Veranstalter und die Versammlungsbehörde gewisse Auflagen erteilt:
Bei einem Trauermarsch werden die Verhaltensregeln höher angesetzt als bei jeder anderen nationalen Demonstration. Wie auch schon beim Heldengedenken in Halbe und den Trauermarsch in Dresden hat der Veranstalter eigene Verhaltesregeln aufgestellt, welche vom Ordnungsdienst auch durchgesetzt werden. Wer sich daran nicht halten kann oder möchte, sollte sich die Anreise nach Lübeck sparen.
Wegstrecke:
Anders als in den Systemmedien verbreitet, hat der Veranstalter kein Verbot
einer Veranstaltung in der Innenstadt erhalten. Es wurde vielmehr freiwillig
auf eine Wegstrecke in der Innenstadt verzichtet, da aus Sicht des Veranstalters
eine Wegstrecke durch ein Wohngebiet am Rand der Innenstadt sinnvoller erscheint.
Der Bezug zur Altstadt kann durch die räumliche Nähe problemlos
hergestellt werden. Sammelpunkt bleibt der Bahnhof um 12 Uhr!
Alkohol:
Es herrscht absolutes Alkoholverbot auch auf der Anreise. Jeder Kamerad, der
sich daran nicht hält wird von der Versammlung ausgeschlossen.
Kleidung:
Alliierte Kleidungsstücke wie Bomberjacken und Springerstiefel sind nicht
nur von der Versammlungsbehörde untersagt, sondern auch vom Veranstalter
unerwünscht. Dazu zählen auch Halbschuhe mit Stahlkappe. Wir wünschen
keine Teilnehmer zu sehen, die Aufdrucke auf ihrer Bekleidung (Lonsdale, Consdaple
etc.) überkleben müssen. Wir wollen nicht, daß die Bekleidung
der Teilnehmer aussieht wie ein "Flickenteppich". Am sinnvollsten
ist, Bekleidungsstücke zu tragen, die überhaupt keinen Aufdruck
haben.
Bedenkt bitte: Es ist ein Trauermarsch, also kleidet Euch entsprechend!!!!
Fahnen und Transparente:
Themenbezogene Transparente sind absolut erwünscht. Allgemeinpolitische
Parteitransparente oder Parteifahnen sind auf der Gedenkveranstaltung nicht
erwünscht. Somit wird gewährleistet, daß keine Partei diese
Gedenkveranstaltung für sich instrumentalisieren kann. Es ist und bleibt
eine Gedenkveranstaltung der gesamten Nationalen Opposition.
Nikotingenuß:
Auf der gesamten Marschstrecke wird das Rauchen untersagt sein. Gleiches gilt
für die Kundgebungen. Lediglich bei der Auftaktkundgebung am Bahnhof
wird die Möglichkeit des Rauchens gegeben sein.
Parolen und Sprechchöre:
Es handelt sich um eine Gedenkveranstaltung bei der Musik über die Lautsprecheranlage
gespielt wird oder Durchsagen für die Bevölkerung gemacht werden.
Jegliche Sprechchöre der Demonstrationsteilnehmer sind untersagt!
Umgang mit den Systemmedien:
Medienvertretern werden keine Interviews gegeben und keine Auskünfte
erteilt. Sie sind als nicht existent zu betrachten.
Nutzung von Mobiltelefonen:
Während des Marsches sind alle Mobiltelefone auszuschalten oder lautlos
zu stellen. Lediglich vor Beginn des Marsches am Bahnhof ist das Telefonieren
erlaubt, um weitere Kameraden zu Veranstaltungsort zu leiten.
Auch die Versammlungsbehörde hat uns
Auflagen erteilt, die wir hier auszugsweise wiedergeben:
Das Mitführen von Fahnen mit Gestaltungen bzw. Symbolen, die als Ersatz
für nationalsozialistische Symbole bzw. als Identifikationsmerkmale der
rechtsextremen Szene gelten (u.a. Reichskriegsflagge, Keltenkreuzfahne, Fahnen
mit dem Symbol der "Schwarzen Sonne.) Die Breite der mitgeführten
Transparente darf 2,50m und die Länge der Fahnenstangen 1,50m nicht überschreiten.
Der Durchmesser der Fahnenstangen darf nicht dicker als 3 cm sein. Je 10 Teilnehmer
darf eine schwarze Fahne mitgeführt werden, die über den Aufzug
verteilt zu tragen sind.
Untersagt ist das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie das Tragen von Uniformen, Uniformteilen, insbesondere auch von Springerstiefeln, militärisch geschnitten Hemden, Bomberjacken und in Verbindung stehende Leib- und Schulterriemen als Ausdruckeiner gemeinsamen politischen Gesinnung.
Die Versammlungsteilnehmer dürfen keine Embleme oder Tätowierungen sichtbar tragen, die in Verbindung mit dem Nationalsozialismus stehen. "Hass" bedeuten (wie z.B. die Bilder von Totenköpfen, Schriftzug Hass) oder in den Augen der breiten Öffentlichkeit einen solchen Eindruck hervorrufen können. Verboten ist auch das sichtbare Tragen von Bekleidungsstücken mit Aufschriften aus denen sich durch teilweises Überdecken die Buchstaben- bzw. Zahlenfolgen wie NS, NSD, NSDA, NSDAP, SS, SA, ACAB, 14, 18, 88 oder die Abkürzung bzw. erkennbare Abkürzungsteile weiterer verbotener Parteien oder Gruppierungen ergeben kann.
In den Versammlungsreden, Sprechchören oder Wiedergabe von Tonträgern haben alle Aussagen zu unterbleiben, die das NS Regime, seine Organisationen und deren Folgeorganisationen sowie verbotene parteien und Vereine einschließlich der Nachfolge- und Ersatzorganisationen glorifizieren, verharmlosen oder sonst wiederbeleben. Untersagt sind insbesondere die Parolen "Ruhm und Ehre der Waffen SS", "Wir sind wieder da", Wir kriegen Euch", Wir kriegen Euch alle" und alle Parolen mit der Wortfolge "Nationaler Widerstand". Gleiches gilt für etwa zu verbreitende Druckwerke.