15. März 2007

Verbot ist Rechtsbruch!
Auch Ex-Bürgermeister Bouteiller sieht keine Möglichkeit für ein Verbot

Vor kurzem wurde der Rechtsanwalt und ehemalige Bürgermeister Bouteiller damit beauftragt, ein Gutachten über ein mögliches Verbot des Trauermarsches am 31. März 2007 zu erstellen. Wenn jemand Verbotsgründe findet, dann der selbsternannte Antifaschist Bouteiller, so die Hoffnung von Bürgermeister Saxe, der in diesem Zusammenhang einem bereits verfaßten Gutachten seiner eigenen Rechtsabteilung keinen Glauben schenken möchte.

Nun liegt dieses 43-seitige Gutachten vor und, oh Wunder, auch ein bekennender Marxist wie Bouteiller kann geltendes Recht nicht ändern. So kommt auch dieses zweite Gutachten zu der Ansicht, daß ein Verbot nicht realisierbar erscheint und die Stadt einen nationalen Trauermarsch dulden muß. Für diese nicht wirklich neue Erkenntnis zeigt sich die Verwaltung unter Bürgermeister Saxe erkenntlich und zahlt 2.000 Euro an Genossen Bouteiller.

Obwohl die Stadt über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, die in der Vergangenheit, dank diverser nationaler Versammlungen, auch schon Erfahrungen mit dem Versammlungsgesetz machen durfte, wurde hier wieder einmal Geld aus dem Fenster herausgeworfen. Aber bei einem Haushaltdefizit von über 150 Millionen Euro fallen 2.000 Euro ja nicht ins Gewicht.

Der Anmelder des Trauermarsches, Jörn Lemke, wird in diesem Zusammenhang den Landesrechnungshof und den Bund der Steuerzahler von dieser Verschwendung in Kenntnis setzen. "Es ist nicht hinnehmbar, wie hier in Lübeck mit Steuergeldern umgegangen wird. Jeder Jurastudent hätte erkennen können, daß ein Verbot nicht greifen kann. Dafür sind keine Rechtsgutachten notwendig."

SPD und Grüne zeigen sich sogar von diesen Gutachten unbeeindruckt und fordern offenbar aus ideologischen Gründen weiterhin ein Verbot. Rechtsstaatlichkeit und städtische Sparmaßnahmen treten für diese Herrschaften in den Hintergrund, wenn es darum geht die "bösen Nazis" zu bekämpfen.