21.1.2012
Und wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeitskreis!

An diesen Ausspruch dürfte sich auch unser Innenminister Klaus Schlie erinnert haben, nachdem er sich in einer Diskussion um ein mögliches Verbot des Lübecker Trauermarsches etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt haben dürfte.

Noch vor wenigen Wochen war Innenminister Schlie der Auffassung, man könne den Trauermarsch auch ohne rechtliche Grundlage verbieten. Offenkundig hat die Rechtsabteilung des Innenministeriums den guten Herrn Innenminister auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückgeholt. Um nicht gänzlich das Gesicht zu verlieren, möchte er nun einen Arbeitskreis von Innenministerium, Stadt und Polizei installieren, um dort ein Verbot zu prüfen.

Ob Schlie wirklich so naiv ist und weiterhin an ein Verbot glaubt, wissen wir nicht. In seiner Argumentation verweißt er lediglich ganz allgemein auf mögliche Querverbindungen zur NSU und auf die aktuellen Vorfälle in Ratzeburg, wo es vergangene Woche zu vermeintlich rechtsextremistischen Schmierereien gegen Mitglieder des Bündnisses für Toleranz und Demokratie kam. Etwas dürftig für ein Verbot, da müssen schon andere Gründe gefunden werden, um eine Verbotsbegründung zu formulieren, die auch vor einem Gericht bestand hätte.

Viel Erfolg bei der Suche, Herr Minister. Vielleicht kann ja auch ihr Verfassungsschutz tatkräftig mitmischen. Es wäre ja nicht das erste Mal...!

 

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