21.1.2012
Und wenn man nicht mehr weiter weiß, gründet man einen Arbeitskreis!
An
diesen Ausspruch dürfte sich auch unser Innenminister Klaus Schlie erinnert
haben, nachdem er sich in einer Diskussion um ein mögliches Verbot des
Lübecker Trauermarsches etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt haben dürfte.
Noch
vor wenigen Wochen war Innenminister Schlie der Auffassung, man könne
den Trauermarsch auch ohne rechtliche Grundlage verbieten. Offenkundig hat
die Rechtsabteilung des Innenministeriums den guten Herrn Innenminister auf
den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückgeholt. Um nicht gänzlich
das Gesicht zu verlieren, möchte er nun einen Arbeitskreis von Innenministerium,
Stadt und Polizei installieren, um dort ein Verbot zu prüfen.
Ob
Schlie wirklich so naiv ist und weiterhin an ein Verbot glaubt, wissen wir
nicht. In seiner Argumentation verweißt er lediglich ganz allgemein
auf mögliche Querverbindungen zur NSU und auf die aktuellen Vorfälle
in Ratzeburg, wo es vergangene Woche zu vermeintlich rechtsextremistischen
Schmierereien gegen Mitglieder des Bündnisses für Toleranz und Demokratie
kam. Etwas dürftig für ein Verbot, da müssen schon andere Gründe
gefunden werden, um eine Verbotsbegründung zu formulieren, die auch vor
einem Gericht bestand hätte.
Viel Erfolg bei der Suche, Herr Minister. Vielleicht kann ja auch ihr Verfassungsschutz tatkräftig mitmischen. Es wäre ja nicht das erste Mal...!