18.03.2011
Auflagen und Verhaltensregeln zum Trauermarsch in Lübeck
Bei
einem Trauermarsch werden die Verhaltensregeln weitaus höher angesetzt
als bei jeder anderen nationalen Demonstration. Wie auch schon bei anderen
Trauermärschen hat der Veranstalter eigene Verhaltesregeln aufgestellt,
welche vom Ordnungsdienst auch durchgesetzt werden. Wer sich daran nicht halten
kann oder möchte, sollte sich die Anreise nach Lübeck sparen.
Alkohol:
Es herrscht absolutes Alkoholverbot auch auf der Anreise. Jeder Kamerad, der
sich daran nicht hält wird von der Versammlung ausgeschlossen.
Kleidung:
Alliierte Kleidungsstücke wie Bomberjacken und Springerstiefel werden
voraussichtlich nicht nur durch die Versammlungsbehörde untersagt, sondern
sind auch vom Veranstalter unerwünscht. Am sinnvollsten ist, Bekleidungsstücke
zu tragen, die überhaupt keinen Aufdruck haben.
Bedenkt bitte: Es ist ein Trauermarsch, also kleidet Euch entsprechend!!!!
Fahnen und Transparente:
Themenbezogene Transparente sind absolut erwünscht. Allgemeinpolitische
Parteitransparente oder Parteifahnen sind auf der Gedenkveranstaltung nicht
erwünscht. Somit wird gewährleistet, daß keine Partei diese
Gedenkveranstaltung für sich instrumentalisieren kann. Es ist und bleibt
eine Gedenkveranstaltung der gesamten Nationalen Opposition, daher werden
durch die Versammlungsleitung lediglich schwarze und schwarz-weiß-rote
Fahnen erlaubt sein.
Nikotingenuß:
Auf der gesamten Marschstrecke wird das Rauchen untersagt sein. Gleiches gilt
für die Kundgebungen. Lediglich vor Beginn der Auftaktkundgebung am Bahnhof
wird die Möglichkeit des Rauchens gegeben sein.
Parolen und Sprechchöre:
Es handelt sich um eine Gedenkveranstaltung bei der Musik über die Lautsprecheranlage
gespielt wird oder Durchsagen für die Bevölkerung gemacht werden.
Jegliche Sprechchöre der Demonstrationsteilnehmer, insbesondere gegenüber
linken Gegendemonstranten, sind untersagt und ein disziplinloses Gequatsche
unter den Versammlungsteilnehmern hat zu unterbleiben.
Umgang mit den Systemmedien:
Medienvertretern werden keine Interviews gegeben und keine Auskünfte
erteilt. Sie sind als nicht existent zu betrachten.
Nutzung von Mobiltelefonen:
Während des Marsches sind alle Mobiltelefone auszuschalten oder lautlos
zu stellen. Lediglich vor Beginn des Marsches am Bahnhof ist das Telefonieren
erlaubt, um weitere Kameraden zu Veranstaltungsort zu leiten.
Film- und Fotoaufnahmen:
Das Anfertigen von Film- und Fotomaterial ist nur einer bestimmten und durch
die Organisationsleitung eingesetzten Personengruppe gestattet. Betreffende
Vertreter eigener Medien sind daher gebeten, sich rechtzeitig über die
Netzseite bei der Organisationsleitung anzumelden.
Autonome Nationalisten und Parteifunktionäre:
Um es bereits vorab deutlich zu machen. Jeder Volksgenosse, der an diesem
Tag den Opfern der Bombenterrors gedenken möchte, darf sich unserem Trauermarsch
anschließen. Wir grenzen keine Gruppen aus, nur weil sie die falsche
Kleidung trägt oder ein unliebsames Parteibuch in der Tasche hat. Lediglich
die oben genannten "Spielregeln" müssen von allen Teilnehmern
befolgt werden. Sowohl Autonome Nationalisten als auch Parteifunktionäre
sind bei uns in Lübeck herzlich willkommen, solange sie sich so vorbildlich
verhalten wie in den vergangenen Jahren.
Für Fragen zu den Verhaltensregeln steht die Organisationsleitung ab
sofort unter der E-Post Anschrift: kontakt@bombenterror.info zur Verfügung.
Nützliche Tipps für die Demoteilnahme:

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Auch die Versammlungsbehörde läßt es sich nicht nehmen
Auflagen zu erteilen, die dann von der Polizei durchgesetzt werden. Wer sich
nicht daran hält, kann durch die Polizei von der Teilnahme ausgeschlossen
werden!
Auszug aus den Auflagen der Versammlungsbehörde:
Transparente:
Die Breite der mitgeführten Transparente darf 2,50 m nicht überschreiten.
Während der stationären Kundgebungen dürfen Transparente bis
max. 4m eingesetzt werden.
Flankierende
Transparente dürfen eine Höhe von max. 80 cm und eine Breite von
max. 1,50 m aufweisen. Eine Verkettung der Transparente, etwa durch Seile,
ist untersagt. Das Mitführen von Seilen jeder Art hat daher zu unterbleiben.
Fahnen:
Für je 10 Teilnehmer darf eine Fahne mitgeführt werden, die über
den Aufzug verteilt zu tragen sind. Der Durchmesser der Fahnenstangen, die
aus Holz gefertigt sein müssen, darf 3 cm nicht überschreiten. Das
Mitführen von Fahnen mit Gestaltungen bzw. Symbolen, die als Ersatz für
nationalsozialistische Symbole bzw. als Identifikationsmerkmale der rechtsextremistischen
Szene gelten, ist verboten (u. a. Reichskriegsflagge, Keltenkreuzfahne, Fahnen
mit dem Symbol der "Schwarzen Sonne").
Trommeln:
Das Mitführen von 2 Trommeln wird unter der Voraussetzung bestätigt,
dass diese nur bei den Kundgebungen eingesetzt werden.
Verhalten:
Es ist nur ein Fahrstreifen zu benutzen. Das geschlossene Marschieren, insbesondere
im Gleichschritt, ist untersagt. Das Mitführen von Glasflaschen oder
anderen Glasbehältnissen wird untersagt. Das Mitführen von Hunden
während der Versammlung wird untersagt