25.02.2011
Die Ablehnung des "Bombenholocaust" ist erlaubt!

Immer wieder gab es Schwierigkeiten, Strafverfahren oder Verbote, wenn jemand die Bombardierung deutscher Städte im Zweiten Weltkrieg als "Bombenholocaust" bezeichnete.

Wir können nun von zwei Entscheidungen berichten, in denen festgestellt wurde, daß dieses Wort keine Volksverhetzung und keine Verharmlosung der Judenvernichtung und keine Opferwürdeverletzung ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Beschluß vom 26.02.2010, Az. 10 CS 10.412, - Archiv-Nr. 59N10 - und das Landgericht Trier durch Beschluß vom 09.03.2010, Az. 8033 Js 11972/09.5 Kls - Archiv-Nr. 59O10 - haben so geurteilt und dies mit dem Hinweis auf die Meinungsfreiheit des Art. 5 GG und unter anderem folgendermaßen begründet:

"Es ist nicht zwingend davon auszugehen, dass derjenige, der die Bombenangriffe kritisiert, gleichzeitig auch die Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes billigt und gutheißt… Der Begriff "Holocaust" wird nicht nur im Zusammenhang mit den Verbrechen an Juden und anderen Personengruppen durch die Nationalsozialisten verwendet. Er findet - möglicherweise in geschmackloser Weise - auch in anderem Zusammenhang Anwendung. Eine zwingende Verharmlosung des nationalsozialistischen Regimes ist damit nicht verbunden."

Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:

1) Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu.

2) Wenn Strafverfahren oder Verbote gegen Sie wegen der Benutzung des Wortes "Bombenholocaust" eingeleitet oder verhängt werden, legen Sie Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein. 

3) Fordern Sie die oben genannte Entscheidung aus unserem Archiv an.

4) Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zur Meinungsfreiheit und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält !

Verfaßt und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum
www.deutsches-rechtsbuero.de



 

 

 


 

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