25.02.2011
Die Ablehnung des "Bombenholocaust" ist erlaubt!
Immer wieder gab es Schwierigkeiten, Strafverfahren oder Verbote, wenn jemand die Bombardierung deutscher Städte im Zweiten Weltkrieg als "Bombenholocaust" bezeichnete.
Das Deutsche Rechtsbüro bittet daher um folgendes:
1) Verhalten Sie sich friedlich und gesetzestreu.
2) Wenn Strafverfahren oder Verbote gegen Sie wegen der Benutzung des Wortes "Bombenholocaust" eingeleitet oder verhängt werden, legen Sie Rechtsmittel bis zur letzten Instanz ein.
3) Fordern Sie die oben genannte Entscheidung aus unserem Archiv an.
4) Senden Sie uns Gerichtsentscheidungen und Meldungen zur Meinungsfreiheit und zu anderen juristischen Fragen für unser Archiv. Es ist nur so gut und so aktuell, wie es von Ihnen die entsprechenden Nachrichten erhält !
Verfaßt
und selbst hergestellt von Klaus-C. Holmar, bei
Deutsches Rechtsbüro im Deutschen Rechtsschutzkreis e.V.,
Postfach 400 215, 44736 Bochum
www.deutsches-rechtsbuero.de