Die
Verhinderung einer ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration ist
rechtswidrig! Verwaltungsgericht Dresden stärkt verfassungsrechtlich
geschütztes Demonstrationsrecht!
Die
JLO hatte sich im Februar 2010 gegen die Auflage, lediglich eine stationäre
Kundgebung abzuhalten, in zwei gerichtlichen Eilverfahren erfolgreich zur
Wehr gesetzt. Die Polizei hatte gegen eine klare Aussage des Gerichtes den
geplanten Trauermarsch dennoch nicht ermöglicht. Deshalb strengte die
JLO ein Verfahren gegen den Freistaat Sachsen an, bei dem sie von Rechtsanwalt
Ingmar Knop unterstützt wurde.
In ihrem nun verkündeten Urteil verwies die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts
Dresden auf das verfassungsrechtlich geschützte Demonstrationsrecht.
Der Freistaat hat es rechtswidrig (!) unterlassen, "durch Einsatz geeigneter
polizeilicher Mittel den Aufzug des Klägers" zu gewährleisten. (Az:
6 K 366/10).
Damit dürfte es nun auch für den letzten deutlich werden, wer sich
auf dem Boden von Recht und Gesetz bewegt und wer nicht. In der umfangreichen
Beweisaufnahme zur Planung und Gestaltung des Polizeieinsatzes wurde auch
immer wieder herausgestellt, daß die Teilnehmer der JLO-Veranstaltung
eindeutig als Nichtstörer und gewaltfrei zu bewerten sind. Gefährdungen
für Leib und Leben sowie gegen Sachgüter gingen stets von den linken
Störern aus. Ebenso wurden die Angriffe auf Polizeibeamte durch linke
Chaoten beklagt.
Die Botschaft der JLO richtet sich vor allem an die Verursacher von Gewalt
und Rechtsbruch, die teilweise in den Chefetagen der etablierten Parteien
sitzen und durch rechtswidrige Blockadeaufrufe kriminelles linkes Gewaltpotential
anziehen und zu Straftaten auffordern. Diese saßen leider nicht auf
der Anklagebank. Stattdessen mußten sich hohe Polizeibeamte, deren Redlichkeit
außer Frage steht, vor Gericht Vernehmungen unterziehen und zum Prellbock
einer unsäglichen Politik machen lassen, die sie nicht zu verantworten
haben!
Inzwischen wurde durch RA Knop Strafanzeige gegen folgende Politiker gestellt:
Julia Bonk (Die Linke), Sabine Friedel (SPD),
Rico Gebhardt (Die Linke), Antje Hermenau (Bündnis 90/Die Grünen),
Henning Homann (SPD), Eva Jähnigen (Bündnis 90/Die Grünen),
Marion Junge (Die Linke), Hanka Kliese (SPD), Kerstin Köditz (Die Linke),
Dr. Volker Külow (Die Linke), Johannes Lichdi (Bündnis 90/Die Grünen),
Holger Mann (SPD), Dirk Panter (SPD), Sebastian Scheel (Die Linke) sowie Enrico
Stange (Die Linke).
In der Begründung der Anzeige heißt es: "Vor dem Hintergrund dieser
Rechtsprechung ist davon auszugehen, daß es sich bei den Blockaden,
denen die Polizei rechtswidrigerweise nicht zielführend entgegengetreten
ist, um Straftaten gehandelt hat. Nunmehr muß der Anzeigeerstatter zur
Kenntnis nehmen, daß die Angezeigten erneut zur Blockade des auch am
diesjährigen 13. Februar geplanten Trauermarsches der JLO aufrufen. Dies
geschieht unter anderem auf www.dresden-nazifrei.com, und zwar in der Weise,
daß die Angezeigten den dortigen Hetz- und Blockadeaufruf unterstützen."
Die Gegner unserer
Gedenkveranstaltung haben sich verirrt und ihr aufgebautes Schreckensgespenst
a la "Naziaufmarsch" ist in ihrem Hochmut verbrannt. Mögen sie zu einer
sachlichen Auseinandersetzung zurückfinden und ihre haltlose Hetze
und rechtswidrigen Blockadeaufrufe für sich behalten.
Der 13. Februar 2011 wird es zeigen, ob in Dresden Recht und Gesetz gelten
oder Willkür und Chaos, verursacht durch verantwortungslose profilierungssüchtige
Politiker und linkes Chaotentum.
Quelle:
JLO
Auch
in Lübeck wurde unser Trauermarsch zum Gedenken an die Bombenopfer durch
rechtwidrige Blockaden verhindert. Das Urteil aus Dresden bekräftigt
unsere derzeit laufende Klage vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig. Wir
fordern daher die Polizeieinsatzleitung bereits jetzt auf alle Maßnahmen
zu ergreifen, die einen ordnungsgemäßen Ablauf unserer Versammlung
sicherstellen.
Kameraden,
unterstützt nicht nur den wichtigen Trauermarsch in Dresden, sondern
kommt zahlreich am 26. März nach Lübeck, um den Bombenopfern zu
gedenken und ein Zeichen gegen rechtwidrige Blockaden zu setzen!