25.02.2011
Gegendemo trotz Verbot?

Auf der vorletzten Bürgerschaftssitzung wurde mehrheitlich der Beschluß gefaßt, unseren Trauermarsch zum Gedenken an die Lübecker Bombenopfer zu verbieten. Seit diesem Tag wartet der Veranstalter bisher vergeblich auf eine Verbotsverfügung der Stadt, um rechtliche Schritte einleiten zu können.

Am vergangenen Donnerstag gab es erneut eine Bürgerschaftssitzung. Auch dieses Mal war der Trauermarsch ein Thema. So beschloß die Bürgerschaft ohne Gegenstimmen einen Aufruf zur Gegendemonstration. Warum eine Gegendemonstration überhaupt notwenig sein wird, wenn doch bereits ein Verbot beschlossen wurde, wird sich vielen Bürgern nicht erschließen.

Es gibt nur eine Erklärung dafür. Die Bürgerschaft hat, nach einigen Höhenflügen, erkannt, daß sie gar nicht befugt war, ein Verbot zu beschließen und ist nun auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückgekehrt. Und wenn der Bürgerschaft die Hände gebunden sind, hilft nur noch der Aufruf zur Gegendemonstration. Man kann getrost davon ausgehen, daß Linksextremisten diese Gegendemonstration erneut dazu nutzen werden, um mit rechtswidrigen Blockaden den Versuch zu unternehmen, eine angemeldete Versammlung zu behindern.
Schon jetzt rufen linke Gruppen zur Blockaden unserer Wegstrecke auf. Ob die Polizei in diesem Jahr die rechtswidrigen Blockadeaufrufe dulden wird, liegt nicht in unserem Einflußbereich. Es liegt jedoch an jedem von uns, verstärkt für den Trauermarsch zu mobilisieren, um am 26 März zahlreich und willensstark den Opfern des alliierten Bombenterrors zu gedenken.


 

 

 


 

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