25.02.2011
Gegendemo trotz Verbot?
Auf
der vorletzten Bürgerschaftssitzung wurde mehrheitlich der Beschluß
gefaßt, unseren Trauermarsch zum Gedenken an die Lübecker Bombenopfer
zu verbieten. Seit diesem Tag wartet der Veranstalter bisher vergeblich auf
eine Verbotsverfügung der Stadt, um rechtliche Schritte einleiten zu
können.
Am vergangenen
Donnerstag gab es erneut eine Bürgerschaftssitzung. Auch dieses Mal war
der Trauermarsch ein Thema. So beschloß die Bürgerschaft ohne Gegenstimmen
einen Aufruf zur Gegendemonstration. Warum eine Gegendemonstration überhaupt
notwenig sein wird, wenn doch bereits ein Verbot beschlossen wurde, wird sich
vielen Bürgern nicht erschließen.
Es gibt nur eine
Erklärung dafür. Die Bürgerschaft hat, nach einigen Höhenflügen,
erkannt, daß sie gar nicht befugt war, ein Verbot zu beschließen
und ist nun auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückgekehrt. Und
wenn der Bürgerschaft die Hände gebunden sind, hilft nur noch der
Aufruf zur Gegendemonstration. Man kann getrost davon ausgehen, daß
Linksextremisten diese Gegendemonstration erneut dazu nutzen werden, um mit
rechtswidrigen Blockaden den Versuch zu unternehmen, eine angemeldete Versammlung
zu behindern.
Schon jetzt rufen
linke Gruppen zur Blockaden unserer Wegstrecke auf. Ob die Polizei in diesem
Jahr die rechtswidrigen Blockadeaufrufe dulden wird, liegt nicht in unserem
Einflußbereich. Es liegt jedoch an jedem von uns, verstärkt für
den Trauermarsch zu mobilisieren, um am 26 März zahlreich und willensstark
den Opfern des alliierten Bombenterrors zu gedenken.
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