28.01.2011
Lübecker Bürgerschaft beschließt Verbot es Lübecker Trauermarsches

In der hochverschuldeten Hansestadt Lübeck gibt es offenkundig keine dringlicheren Probleme, als über ein mögliches Verbot des jährlich stattfindenden Trauermarsches zum Gedenken an die Bombenopfer zu diskutieren. Während in den vergangenen Jahren als Ergebnis dieser Debatte meist eine "gemeinsame Erklärung gegen Rechtsextremismus" verfaßt wurde, geht die neue linke Bürgerschaftsmehrheit dieses Jahr einen Schritt weiter, denn die Lübecker Bürgerschaft beschloß auf ihrer letzten Sitzung am 27. Januar ein Verbot der nationalen Gedenkveranstaltung.

Die Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft haben sich mit diesem Beschluß endgültig ihre demokratische Maske vom Gesicht gerissen und den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Sie wissen nur zu genau, daß das Recht auf Versammlungsfreiheit ein hohes Gut unserer Gesellschaft darstellt und ein Verbot ohne rechtliche Grundlage als Rechtsbruch gewertet werden muß.

Bereits bei den Versammlungen des "Bündnis Rechts" im Jahre 1998 und der nationalen Wahlkampfveranstaltung in Kücknitz im Jahre 2003 ist die Lübecker Verwaltung mit einem Vorbot gnadenlos gescheitert. Diese Schmach sollten sich die Herrschenden doch dieses Mal ersparen. Die Bürger im hoch verschuldeten Lübeck haben keinerlei Verständnis für solche taktischen Verbotsbemühungen, welche der Stadt lediglich Geld kosten und nichts bringen werden.

Der Veranstalter des Trauermarsches ist fest entschlossen nötigenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um seinem Recht auf Versammlungsfreiheit Nachdruck zu verleihen.

Den Herrschenden in Lübeck sei folgendes Zitat von Voltaire mit auf den Weg gegeben:

"Ich bin absolut nicht Ihrer Meinung, aber ich werde mich immer und überall dafür einsetzen, daß Sie Ihre Meinung frei äußern können."


 

 

 


 

zurück zur Startseite