28.01.2011
Lübecker
Bürgerschaft beschließt Verbot es Lübecker
Trauermarsches
In
der hochverschuldeten Hansestadt Lübeck gibt es offenkundig
keine dringlicheren Probleme, als über ein mögliches
Verbot des jährlich stattfindenden Trauermarsches zum Gedenken
an die Bombenopfer zu diskutieren. Während in den vergangenen
Jahren als Ergebnis dieser Debatte meist eine "gemeinsame
Erklärung gegen Rechtsextremismus" verfaßt wurde,
geht die neue linke Bürgerschaftsmehrheit dieses Jahr einen
Schritt weiter, denn die Lübecker Bürgerschaft
beschloß auf ihrer letzten Sitzung am 27. Januar ein Verbot
der nationalen Gedenkveranstaltung.
Die
Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft haben sich mit
diesem Beschluß endgültig ihre demokratische Maske
vom Gesicht gerissen und den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen.
Sie wissen nur zu genau, daß das Recht auf
Versammlungsfreiheit ein hohes Gut unserer Gesellschaft darstellt und
ein Verbot ohne rechtliche Grundlage als Rechtsbruch gewertet werden
muß.
Bereits
bei den Versammlungen des "Bündnis Rechts" im Jahre 1998 und
der nationalen Wahlkampfveranstaltung in Kücknitz im Jahre
2003 ist die Lübecker Verwaltung mit einem Vorbot gnadenlos
gescheitert. Diese Schmach sollten sich die Herrschenden doch dieses
Mal ersparen. Die Bürger im hoch verschuldeten Lübeck
haben keinerlei Verständnis für solche taktischen
Verbotsbemühungen, welche der Stadt lediglich Geld kosten und
nichts bringen werden.
Der
Veranstalter des Trauermarsches ist fest entschlossen
nötigenfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen,
um seinem Recht auf Versammlungsfreiheit Nachdruck zu verleihen.
Den Herrschenden in Lübeck sei folgendes Zitat von Voltaire
mit auf den Weg gegeben:
"Ich
bin absolut nicht Ihrer Meinung, aber ich werde mich immer und
überall dafür einsetzen, daß Sie Ihre
Meinung frei äußern können."
zurück
zur Startseite