16. Februar 2007

Wie verbietet man eine Versammlung?
Bürgermeister Saxe holt sich Rat beim Amtsvorgänger Bouteiller

Deutlicher kann man seine eigene Inkompetenz nicht unter Beweis stellen. Um die rechtliche Grundlage für ein Verbot des angemeldeten Trauermarsches zu prüfen, holt sich Bürgermeister Saxe Rat bei seinem Amtsvorgänger Michael Bouteiller. Das dieser nicht gerade durch kompetente Sachlösungen glänzen wird, dürfte jedem Bürger klar sein, der die damalige Amtszeit von Bouteiller mit verfolgt hat.

Im Zusammenhang mit dem Brandanschlag im Januar 1996 auf eine Asylbewerberunterkunft in der Hafenstraße in Lübeck wurde Bouteiller bundesweit bekannt. Obwohl später der Libanese Safwan Eid die Tat gestanden hatte, war für Bürgermeister Bouteiller sofort klar, daß es sich bei den Tätern um Rechtsradikale handeln muß. Bei dem Brandanschlag kamen 10 Personen ums Leben. Eigenmächtig stellte Bouteiller den Überlebenden Reisedokumente aus, damit sie an der Beisetzung ihrer Angehörigen im Libanon beziehungsweise in Zaire teilnehmen und anschließend wieder nach Deutschland zurückkehren konnten. Schleswig-Holsteins damaliger Innenminister Ekkehard Wienholtz (SPD) forderte deswegen Bouteillers Rücktritt. Für das Ausstellen der Personaldokumente verhängte das Schleswig-Holsteinische Innenministerium im Dezember 1996 eine Disziplinarstrafe in Höhe von 6000 Mark gegen Bouteiller.

Eine Demonstration des Bündnis Rechts im Jahre 1998 wurde von Bürgermeister Bouteiller in der Hoffnung, daß rechtliche Schritte für den Anmelder dann nicht mehr möglich sein werden, kurzfristig verboten. Das Verwaltungsgericht hatte Bouteiller daraufhin eine Rüge erteilt und das Verbot wieder aufgehoben. Die Kundgebung konnte stattfinden, doch zu einem Marsch kam es trotzdem nicht, weil Bouteiller in Zusammenarbeit mit der Polizeieinsatzleitung kurzerhand den polizeilichen Notstand erklärte. Eine zweite Bündnis Rechts Demo im selben Jahr konnte Bouteiller durch solche "Glanzleistungen" jedoch nicht verhindern.

Herr Bouteiller, denken Sie immer daran, daß durch Rechtsbruch unsere Versammlungen zwar kurzzeitig behindert werden, verhindern können Sie uns nicht! Wir werden unser Recht auf Versammlungsfreiheit konsequent durchsetzen, bis auch die letzte "Flasche" erkannt hat:

Was leben will, daß läßt sich nicht Verbieten!